Auf vielen Grundstücken bleibt für die Garage nur der Streifen entlang der Grenze zum Nachbarn. Das ist erlaubt, aber nicht unbegrenzt. Normalerweise müssen Gebäude Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhalten, damit Licht, Luft und Brandschutz gewährleistet sind. Für Garagen machen die Landesbauordnungen eine Ausnahme: Sie dürfen direkt an der Grenze oder mit geringem Abstand stehen, solange bestimmte Maße nicht überschritten werden.
Diese Maße sind in den meisten Bundesländern ähnlich, unterscheiden sich im Detail aber. Die folgenden Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Auskunft des Bauamts.
Wie nah darf eine Garage an die Grenze?
In fast allen Bundesländern darf eine Garage ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn sie diese Werte einhält:
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mittlere Wandhöhe: bis 3 m
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Länge an einer Grundstücksgrenze: bis 9 m
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Gesamtlänge aller Grenzbauten auf dem Grundstück: bis 15 m, in einigen Ländern bis 18 m
Bleibt die Garage innerhalb dieser Werte, braucht sie keinen Mindestabstand zur Grenze. Sie darf also auf 0 cm an die Grenze gebaut werden. Überschreitet sie einen der Werte, gelten die normalen Abstandsflächen, in der Regel mindestens 3 m.
Welche Bundesländer weichen ab?
Einige Länder haben eigene Regeln. Zwei Beispiele:
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Rheinland-Pfalz: mittlere Wandhöhe bis 3,20 m und Länge je Grenze bis 12 m
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Baden-Württemberg: Wandhöhe bis 3 m, zusätzlich darf die Wandfläche an der Grenze 25 m² nicht überschreiten
Auch bei der Gesamtlänge und bei der Frage, ob ein Dachüberstand mitgerechnet wird, gibt es Unterschiede. In Berlin zählt der Dachüberstand ausdrücklich zur 9-Meter-Länge. Prüfen Sie deshalb immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und den Bebauungsplan, der Grenzgaragen zusätzlich einschränken oder ausschließen kann.
In Österreich gelten eigene Abstandsregeln der jeweiligen Bauordnung. Ob eine Garage an der Grenze zulässig ist, beantwortet die Baubehörde der Gemeinde.
Was zählt zur Länge und Höhe an der Grenze?
Länge
Gemessen wird die Wandlänge entlang der Grenze. Steht eine Garage mit 6 m Länge an der Grenze und daneben ein Gartenhaus mit 4 m, kommen Sie auf 10 m und überschreiten in den meisten Ländern die 9 m je Grenze. Auch Carports und Gerätehäuser an der Grenze werden zur Gesamtlänge gerechnet.
Mittlere Wandhöhe
Die mittlere Wandhöhe ist der Durchschnitt der Wandhöhe an der Grenzseite. Bei einer Garage mit flachem Dach ist das einfach die Wandhöhe. Bei einem Pultdach, das zur Grenze ansteigt, zählt der Mittelwert zwischen tiefstem und höchstem Punkt. Gemessen wird meist ab der natürlichen Geländeoberfläche. Liegt Ihr Grundstück höher oder tiefer als das des Nachbarn, kann das die Rechnung verändern.
Unsere Blechgaragen haben eine Standardhöhe von 2,14 m und bleiben damit deutlich unter 3 m. Bei höheren Modellen sollten Sie die Wandhöhe an der Grenzseite gezielt planen.
Welche Dachform eignet sich für die Grenzgarage?
Für Garagen an der Grenze ist die Dachform mehr als eine Geschmacksfrage. Sie entscheidet, wohin Regenwasser und Schnee abfließen und wie hoch die Wand an der Grenze wird.
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Dachneigung vom Nachbarn weg: Das Pultdach fällt zur eigenen Grundstücksseite ab. Die Wand an der Grenze ist die höhere, das Wasser läuft auf Ihr Grundstück. Prüfen Sie hier die mittlere Wandhöhe.
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Dachneigung zum Nachbarn hin: Die Wand an der Grenze ist niedriger, aber das Wasser würde zum Nachbarn laufen. Das ist nur mit Dachrinne und Ableitung auf das eigene Grundstück zulässig und führt leicht zu Streit.
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Dachneigung nach hinten: Bei Garagen, die mit der Längsseite an der Grenze stehen, eine gute Lösung. Die Wandhöhe an der Grenze ist gleichmäßig, und das Wasser läuft an der Rückseite ab.
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Satteldach: An der Grenze meist ungünstig, weil eine Dachfläche zum Nachbarn zeigt.
Regenwasser darf grundsätzlich nicht auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden. Eine Blechgarage mit Schrägdach und einer Dachrinne mit Fallrohr auf der eigenen Seite ist deshalb die häufigste Lösung für Grenzgaragen. Eine Attika verdeckt die Neigung und sorgt für eine gerade, saubere Front.
Fenster, Türen und Dachüberstand an der Grenze
An der Grenzwand sollten Sie auf Fenster und Türen verzichten. Öffnungen zur Grenze sind aus Brandschutzgründen und nach Nachbarrecht problematisch, und Sie könnten sie ohnehin nicht nutzen, ohne das Nachbargrundstück zu betreten. Fenster, Tür und Lichtplatten gehören auf die Seiten, die zum eigenen Grundstück zeigen.
Auch ein Dachüberstand darf nicht über die Grenze ragen. Planen Sie die Garage so, dass Dach, Dachrinne und Kantenschutz vollständig auf Ihrem Grundstück liegen.
Muss der Nachbar zustimmen?
Wenn die Garage alle Maße für Grenzbauten einhält, ist die Zustimmung des Nachbarn in der Regel nicht erforderlich. Trotzdem empfehlen wir, ihn frühzeitig zu informieren. Er sieht die Garage jeden Tag, und Montage, Fundament und spätere Wartung gehen leichter, wenn das Verhältnis stimmt.
Überschreitet die Garage die zulässigen Werte, brauchen Sie eine Abweichung von der Bauordnung. Oft ist dann die schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig, manchmal auch eine Abstandsflächenbaulast, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird.
Praktische Tipps für den Bau an der Grenze
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Grenze genau kennen: Verlassen Sie sich nicht auf Zaun oder Hecke. Im Zweifel zeigen die Grenzsteine oder ein Vermesser den genauen Verlauf.
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Platz für Montage einplanen: Unsere Monteure brauchen zum Aufbau Zugang zu allen Seiten der Garage. Sprechen Sie mit dem Nachbarn, falls dafür sein Grundstück kurz betreten werden muss.
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Untergrund richtig anlegen: Die Betonplatte sollte rundum etwa 10 cm größer sein als die Garage. An der Grenze muss auch dieser Rand auf Ihrem Grundstück liegen.
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Verzinkte Konstruktion wählen: Eine Wand direkt an Hecke oder Zaun trocknet langsamer. Eine Konstruktion aus verzinkten Vierkantprofilen ist hier besser geschützt.
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Wartung bedenken: Die Grenzwand ist später schwer zugänglich. Umso wichtiger sind solide Materialien und eine funktionierende Dachrinne.
Wie viel Fläche Sie insgesamt ohne Baugenehmigung bebauen dürfen, lesen Sie im Beitrag Blechgaragen: Genehmigung oder Benachrichtigung?
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Wie viel Abstand muss eine Garage zur Grenze haben?
Keinen, wenn sie die Maße für Grenzbauten einhält: in den meisten Bundesländern höchstens 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze. Andernfalls gelten die normalen Abstandsflächen von meist mindestens 3 m.
Wie lang darf eine Garage an der Grenze sein?
In den meisten Bundesländern 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt. Rheinland-Pfalz erlaubt 12 m je Grenze. Carports und Gerätehäuser an der Grenze zählen mit.
Darf das Regenwasser der Garage auf das Nachbargrundstück laufen?
Nein. Das Wasser muss auf dem eigenen Grundstück abgeleitet werden. Am einfachsten gelingt das mit einer Dachneigung vom Nachbarn weg und einer Dachrinne mit Fallrohr.
Zählt eine Blechgarage auch als Grenzbebauung?
Ja. Für die Abstandsregeln spielt das Material keine Rolle. Eine Blechgarage wird wie jede andere Garage behandelt.
Darf ich ein Fenster in der Grenzwand einbauen?
Davon raten wir ab. Öffnungen in der Grenzwand sind baurechtlich und nachbarrechtlich problematisch. Fenster und Türen gehören auf die eigene Grundstücksseite.
Braucht eine Grenzgarage eine Baugenehmigung?
Nicht automatisch. Ob die Garage verfahrensfrei ist, hängt von Größe, Lage und Bundesland ab. Die Grenzbebauung ist eine eigene Frage: Auch eine verfahrensfreie Garage muss die Regeln für Grenzbauten einhalten.
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